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Blockhäuser & Mobilheime, Verkaufsstände |
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Die einzige offizielle Ausnahme bei der Sie bei der Aufstellung von einem Mobilheim keine Baugenehmigung benötigen ist bei der Aufstellung auf einem Campingplatz, der dafür aber auch eine Gehnemigung braucht. Wenn Sie ein Mobilheim für gewerbliche Zwecke nutzen und das Mobilheim auf ein Firmengelände aufstellen, kann darüber nachgedacht werden keine Baugenehmigung zu beantragen. Wo kein Kläger, da kein Richter. Nach Gestzt brauchen Sie eine Aufstellgehnemigung wenn das Gebäude länger als drei Monate aufgestellt bleibt, das kann aber je nach Bundesland anders aussehen, informieren Sie sich bitte bei Ihrer Behörde. Nachfolgend der Link für Bayern: http://www.stmi.bayern.de/bauen/baurecht/vorschriften In jeden Fall sollte das Mobilheim aber nach der Wärmeschutzverordnung gedämmt sein, wenn es bewohnt ist. In diesen Fall haben Sie ein Problem weniger das Mobilheim nachträglich zu genehmigen lassen und eine Aufstellgenehmigung zu erhalten. Eine Baugenehmigung erhalten Sie in der Regel nur wenn das Mobilheim nach der Wärmeschutzverordnung gedämmt ist. |
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